Förderung für Neueinstellungen

Sie stellen Arbeitnehmende ein, welche hinsichtlich der gestellten Anforderungen noch Defizite aufweisen und daher eine längere Einarbeitung benötigen oder Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen beziehungsweise Menschen, die schon sehr lange Grundsicherungsgeld beziehen, die Chance auf einen neuen Job bieten?

Wir können Sie finanziell unterstützen. Folgende Förderleistungen bieten wir an:

Eingliederungszuschuss

Für Bewerbende mit erhöhtem Einarbeitungsbedarf leisten wir einen Zuschuss zum Ausgleich der Minderleistungen.
Die Dauer und Höhe des Zuschusses bemisst sich am Umfang dieser Minderleistungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Einstellung und dem Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen. Die Förderanfrage finden Sie in Ihrem Online-Portal oder Sie erhalten sie von Ihrem Arbeitgeber-Service.

Maßnahme bei Arbeitgebenden (MAG) / Berufsorientierungspraktikum (BOP)

Eine Maßnahme bei Ihnen als Arbeitgebende bzw. ein Berufsorientierungspraktikum ermöglicht es potentiellen Arbeitnehmenden und angehenden Auszubildenden einen Einblick in Ihren Betrieb zu erhalten und die avisierten beruflichen Tätigkeiten auszuprobieren.

Vorteile für Sie:

  • zukünftige Arbeitnehmende bzw. Auszubildende lernen Ihren Betrieb unverbindlich kennen
  • diese erhalten einen Eindruck vom zukünftigen Aufgabengebiet
  • Sie als Arbeitgebende lernen zukünftige Arbeitnehmende bzw. Auszubildende mit den jeweiligen Stärken kennen
  • im optimalen Fall erkennen Sie das Potential der Arbeitnehmenden / Auszubildenden und können direkt eine Stelle in Ihrem Unternehmen anbieten

Weitere Informationen:
zur Maßnahme bei Arbeitgebenden finden Sie hier
und zum Berufsorientierungspraktikum hier.

Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.

Vorteile für Sie:

  • Sie lernen potentielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern
  • gleichzeitig unterstützen Sie benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg ins Berufsleben: Sie lernen die entsprechenden Ausbildungsinhalte kennen, können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und ihre Potentiale entdecken.

Weitere Informationen bekommen Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber

Förderung Langzeitarbeitslosende

Förderung nach §16e SGB II

Wenn Sie eine Person für mindestens 2 Jahre einstellen, welche innerhalb der letzten 24 Monate für insgesamt mindestens 21 Monate Grundsicherungsgeld bezogen hat und nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig war, können wir Sie mit einem 2-jährigen Lohnkostenzuschuss zum regelmäßigen gezahlten Arbeitsentgelt unterstützen:

  • 1. Jahr 75%
  • 2. Jahr 50%

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung nach §16i SGB II

Sie wollen eine Person einstellen, die über 25 Jahre alt ist, seit mindestens 6 Jahren nicht (oder nur kurz) gearbeitet und in dieser Zeit Leistungen der Grundsicherung bezogen hat? Wir können Sie für 5 Jahre mit einem Lohnkostenzuschuss zum regelmäßigen gezahlten Arbeitsentgelt unterstützen:

  • 1. Jahr 100%
  • 2. Jahr 100%
  • 3. Jahr 90%
  • 4. Jahr 89%
  • 5. Jahr 70%

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wichtige Hinweise zu beiden Förderleistungen (§16e und §16i SGB II):
Sie als Arbeitgebende müssen sich vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit unseren Betriebsakquisiteuren in Verbindung setzen. Im Beratungsgespräch werden dann alle weiteren Details geklärt.

Allgemeine Informationen zu diesen Förderleistungen finden Sie hier.

Betriebsakquisiteure

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