Leistungen für Bildung & Teilhabe
Sie haben Kinder und Anspruch auf Bürgergeld?
Dann könnten Sie gegebenenfalls auch Anspruch auf folgende Leistungen haben.
Die Übernahme der Kosten kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen
(Ausnahme: Teilhabe bis zum 18. Lebensjahr).
*** Bei Anspruch auf Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG ist für die Leistungen für Bildung und Teilhabe das Sozialamt der Stadt Chemnitz für Sie zuständig.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind grundsätzlich mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld gestellt.
Dies bedeutet, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe grundsätzlich auf den Tag der Antragsstellung Ihres Bürgergeldes zurückwirken (Ausnahme: Lernförderung).
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Bedarf an der jeweiligen zusätzlichen Leistung für Bildung und Teilhabe trotzdem separat mit jedem Antrag auf Bürgergeld (Neuantrag, Weiterbewilligungsantrag) neu anzeigen müssen.
Hierfür verwenden Sie bitte die unten stehenden Antragsformulare.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Für die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtung
- Bitte beachten Sie, dass dies die Kosten für Frühstück, Vesper und Getränke nicht beinhaltet.
- Die Kosten innerhalb der Ferien können Sie über die Stadt Chemnitz beantragen.
- Für eine Direktabrechnung des Anbieters mit dem Jobcenter reichen Sie bitte Ihren Bescheid für die Mittagsverpflegung rechtzeitig beim Essenanbieter ein.
- Bereits von Ihnen gezahlte Kosten können Sie sich nach Vorlage von Rechnung und Kontoauszug erstatten lassen.
- Formular downloaden
Eintägige Ausflüge
Für die Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge (Wandertage, o.ä. ohne Übernachtung) mit Schule und Kindertageseinrichtung
- Eine Erstattung der Kosten erfolgt nach Durchführung des Ausfluges per Vorlage der Bescheinigung TA (Anlage Ihres Bescheides).
- bei mehrtägige Klassenfahrten mit Übernachtungen – beachten Sie bitte die Punkte unter mehrtägige Ausfahrten (MtF)
- Formular downloaden
Mehrtägige Ausfahrten
Für die Übernahme der Kosten für mehrtägige Ausfahrten (Jugendherbergen, o.ä. mit Übernachtung) mit Schule und Kindertageseinrichtung
- Die Übernahme der Kosten kann vor Durchführung nach Bestätigung der Einrichtung auf der Anlage MtF inkl. Kostenhöhe und Fälligkeit erfolgen.
- Nach Teilnahme an der mehrtägigen Ausfahrt ist auf der Bescheinigung MtF (Anlage Ihres Bescheides) von der Einrichtung zu bestätigen, dass eine Teilnahme erfolgt ist.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten
- Die Übernahme der Kosten erfolgt pauschal in Höhe von monatlich 15,00 Euro für die Teilnahme an Aktivitäten und Kursen (z.B. Sportvereinen, Musikschulen) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Die Teilnahme an der jeweiligen Freizeitaktivität lassen Sie bitte vom Anbieter auf dem Formular mit Angabe des Zeitpunktes des Beginns bestätigen.
- Alternativ können Sie eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung mit Angabe des Zeitpunktes des Beginns der Mitgliedschaft einreichen.
- Diese Leistungen können auch für eine einmalige Aktivität angespart werden. (z.B. für Jugendweihe, Ferienlager)
Schülerbeförderung
Für die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung
- Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung ab der 1. Klasse von pauschal monatlich 15,00 EUR (Höhe des Bildungstickets).
- Die Übernahme der Kosten erfolgt ab einem Schulweg zu Fuß
von mind. 2,0 km bis Klasse 4 und von mind. 3,0 km ab Klasse 5. - Hierfür geben Sie auf der Anlage bitte die jeweilige Beförderungsart an und reichen ggf. eine Schulbescheinigung mit ein.
- Ab 3 schulpflichtigen Kindern, müssen Sie zusätzlich einen „Erlass des Eigenanteils“ bei der Stadt Chemnitz beantragen.
Die Kosten werden Ihnen dann von der Stadt Chemnitz teilweise erlassen. Die Entscheidung der Stadt Chemnitz reichen Sie bitte im Jobcenter Chemnitz ein.
Bei Beförderung mit dem privaten Kraftfahrzeug, einem Schulbus bzw. einer besonderen Beförderungsleistung nach Satzung der Stadt Chemnitz, wird zur Prüfung der Übernahme der Kosten der jeweilige Gebührenbescheid benötigt.
Die Bewilligung dieser beiden Leistungen erfolgt einmal im Schuljahr.
Lernförderung
Für die Übernahme der Kosten für die zusätzliche Lernförderung
- Übernahme der Kosten für die zusätzliche Lernförderung ab der 1. Klasse.
- Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Lernförderung lassen Sie bitte durch die Schule auf der Anlage bestätigen.
- Die Bewilligung der Lernförderung erfolgt rückwirkend zum Anfang des Monat der Antragsstellung.
- Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme der Kosten für die Lernförderung nur bei bestimmten Anbietern möglich ist.
Eine Liste dieser Anbieter finden Sie hier
Persönlicher Schulbedarf
Eine Pauschale für die Übernahme des persönlichen Schulbedarfs
- Der Schulbedarf wird im 1. Halbjahr (01.08.) in Höhe von 130,00 EUR und im 2. Halbjahr (01.02.) in Höhe von 65,00 EUR ausgezahlt.
- Bitte beachten Sie, dass ab Vollendung des 15. Lebensjahres die Vorlage einer neuen Schulbescheinigung notwendig ist, da zu diesem Zeitpunkt die Schulpflicht endet.
- Zur Beantragung reichen Sie bitte eine aktuelle Schulbescheinigung Ihres Kindes ein.
Die Anträge für Bildung und Teilhabe können Sie in Kopie einreichen.
Originale werden nicht benötigt.
Gern können Sie die Unterlagen auch über das jobcenter.digital Portal hochladen.
