Wohnen und Miete
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Hierzu gehören die Grundmiete, die kalten Nebenkosten und die Heizkosten.
Für ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung gehören die damit verbundenen Belastungen zu den Kosten der Unterkunft. Die Tilgungsraten für Kredite werden nicht berücksichtigt.
Übersicht der angemessenen
Kosten der Unterkunft
Für eine Übersicht der aktuell angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung:
Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie
der Stadt Chemnitz
Die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung werden in der „Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie nach den Sozialgesetzbüchern II und XII“ festgelegt.
Wohnungsangebote
Bitte beachten Sie bei einem geplanten Zuzug nach Chemnitz, sofern Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchten, dass das Jobcenter Chemnitz die Mietkosten vor Abschluss des Vertrages auf Angemessenheit prüfen sollte.
Hierzu reichen Sie bitte ein vom Vermieter ausgestelltes Wohnungsangebot mit folgenden Angeben ein:
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Personalisiert (Ihr Name und Vormame)
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Anzahl der einziehenden Personen
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Anschrift der neuen Wohnung
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Wohnungsgröße in m²
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Gebäudefläche in m²
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Höhe Grundmiete
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Höhe kalte Betriebskosten
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Höhe Heizkosten
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Art der Warmwasseraufbereitung (in den Heizkosten enthalten oder separat)
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Heizungsart (Fernwärme, Erdgas, Heizöl, ...)
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Unterschrift (und ggfs. Stempel) von Vermieter / Verwalter
Ein Exposé z.B. aus dem Internet genügt diesen Anforderungen nicht.
Weiterhin benötigen wir folgende Informationen / Unterlagen:
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Ihr Geburtsdatum
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Eine Adresse, unter welcher Sie postalisch erreichbar sind
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Falls zutreffend: Aktuelle Aufenthaltstitel und Zusatzblätter von allen Personen, welche die Wohnung beziehen
