Wegfall der Möglichkeit zur Auszahlung von Bürgergeld per Postscheck

Ab dem 01.10.2025 wird die Möglichkeit zur Auszahlung von Bürgergeld per Postscheck nicht mehr möglich sein.

Die Deutsche Bank hat die Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, dass die Postbank die entsprechende Dienstleistung nicht mehr anbieten wird.

Bereits ab Sommer 2025 werden die Akzeptanzstellen für die Einlösung von Postschecks bundesweit deutlich reduziert. Ab dem 01.10.2025 wird das Postscheckverfahren ersatzlos eingestellt.

Was bedeutet das für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld?

Für die Zeit ab dem 01.10.2025 kann die Auszahlung von Bürgergeld nur noch per Überweisung auf ein Bankkonto erfolgen.

Wer die Leistungen bislang per Postscheck entgegennimmt, muss sich daher schnellstmöglich mit einer Bank oder Sparkasse eigener Wahl in Verbindung setzen und dort ein Konto eröffnen. Da nicht bekannt ist, ob Postschecks bei der Postbank-Filiale in Chemnitz tatsächlich bis Ende des Jahres eingelöst werden können, sollte mit der Kontoeröffnung auch nicht abgewartet werden.

Die neue Bankverbindung ist dem Jobcenter dann umgehend mitzuteilen, sodass die Zahlungsmodalitäten rechtzeitig umgestellt werden können.

Hinweis:
Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zur Eröffnung eines Basiskontos finden Sie auf der Webseite der BaFin.

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