Übertragung von Befugnissen
nach § 44b Abs. 4 und 5 SGB II
Übertragung von hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen
Die Trägerversammlung des Jobcenter Chemnitz hat die Übertragung von Aufgaben und die dafür erforderlichen hoheitlichen Befugnissen auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die Annahme von Serviceangeboten der BA durch das Jobcenter Chemnitz beschlossen.
Folgende hoheitliche Aufgaben und Befugnisse werden für die Dauer vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 übertragen:
Ausbildungsvermittlung
Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II
Berufspsychologischer Service
Service Center SGB II
Forderungseinzug
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 116 SGB X
Rechtsgrundlagen:
44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II