
Arbeitsvermittlung
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Wir helfen Ihnen weiter:
Zum 1. Juli 2023 löst der Kooperationsplan die Eingliederungsvereinbarung ab.
Er bildet damit einen „roten Faden“ für die Gestaltung des Integrationsprozesses und beschreibt im Sinne eines Fahrplans die hierzu erforderlichen und gemeinsam festgelegten Schritte.
Ist die Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Jobcenter und der/dem Leistungsberechtigten nicht möglich, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Zu diesem Verfahren beraten wir Sie gern.
Kooperationsplan
Zum 1. Juli 2023 löst der Kooperationsplan die Eingliederungsvereinbarung ab.
Er bildet damit einen „roten Faden“ für die Gestaltung des Integrationsprozesses und beschreibt im Sinne eines Fahrplans die hierzu erforderlichen und gemeinsam festgelegten Schritte.
Ist die Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Jobcenter und der/dem Leistungsberechtigten nicht möglich, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Zu diesem Verfahren beraten wir Sie gern.
Vermittlungsbudget (VB)
Wenn Sie eine Ausbildung oder Beschäftigung suchen oder beginnen, können Sie eine Förderung vom Jobcenter erhalten. Ziel ist, dass Sie sich bewerben, vorstellen oder eine Arbeit aufnehmen können, auch wenn Sie gerade nicht viel Geld haben.
Wichtig: Den Antrag müssen Sie grundsätzlich stellen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Kann-Leistung. Das bedeutet, es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie die Unterstützung erhalten.
